Wiedergeburt einer alten Gesellschaftsform
Die KGaA ist eine alte Rechtsform, die sich in der Praxis wachsender Beliebtheit erfreut. Vor allem ehemals inhabergeführte Unternehmen, die den (Eigen-)Kapitalmarkt stärker erschließen wollen, sehen die Vorteile: Diese Rechtsform mit ihren Ausprägungen ermöglicht die Brücke zwischen Reduzierung der Anteile auf unter 50% einerseits und Machterhalt bei wichtigen Entscheidungen andererseits.
Rechtsprechung des EuGH macht organisatorische Maßnahmen erforderlich.
Bereits vor einigen Jahren hat der EuGH entschieden, dass Urlaub im Krankheitsfall bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres übertragbar ist, was die deutschen Gerichte zwischenzeitlich bestätigten. Nun hat der EuGH im Fall „King“ ein noch deutlich weitergehendes Urteil zur Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen gefällt: Diese Entscheidung kann eine nahezu grenzenlose Übertragbarkeit
von Urlaubsansprüchen bzw. ein massiv erhöhtes Abgeltungsrisiko für Arbeitgeber zur Folge haben.